Ein Sanduhr zählt die Zeit herunter, Sinnbild für Wartezeiten bei der Krankenversicherung
2025

Wartezeiten bei der internationalen Krankenversicherung: Was du wissen solltest

Wartezeiten bei der internationalen Krankenversicherung erklärt: Arten, Gründe und warum eine gesetzliche Vorversicherung anders als bei der PKV nicht automatisch angerechnet wird.

Wenn du eine internationale Krankenversicherung abschließt, greift der Schutz nicht in jedem Fall sofort ab dem ersten Tag. Für bestimmte Leistungen gelten Wartezeiten, also ein Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem der Versicherer noch nicht zahlt. Viele Expats wundern sich erst dann darüber, wenn sie eine Rechnung einreichen und eine Ablehnung bekommen. Mit etwas Vorbereitung lässt sich das gut einplanen. In diesem Artikel erklären wir dir, welche Wartezeiten es bei internationalen Krankenversicherungen üblicherweise gibt, warum sie existieren und worauf du achten solltest, gerade weil sie anders funktionieren als bei der deutschen privaten Krankenversicherung.

Was ist eine Wartezeit überhaupt?

Eine Wartezeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Moment, ab dem eine bestimmte Leistung tatsächlich erstattet wird. Der Vertrag selbst läuft schon, die Prämie wird schon fällig, aber bestimmte Behandlungen sind in dieser Phase noch ausgeschlossen. Das unterscheidet die Wartezeit von der reinen Vertragslaufzeit und ist ein Detail, das viele Neuversicherte beim Abschluss übersehen.

Wichtig zu wissen: Nicht jede Leistung ist betroffen. Ein akuter Unfall oder ein medizinischer Notfall wird in der Regel ab dem ersten Tag übernommen. Wartezeiten betreffen vor allem planbare oder wiederkehrende Behandlungen.

Allgemeine Wartezeit und besondere Wartezeiten

Bei den meisten Tarifen gibt es zwei Arten von Wartezeiten.

  • Allgemeine Wartezeit: Sie gilt zu Vertragsbeginn für einen kurzen Zeitraum und betrifft grundsätzlich alle Leistungen, mit Ausnahme von Unfällen.
  • Besondere Wartezeiten: Sie gelten zusätzlich für einzelne Leistungsbereiche und sind meist deutlich länger als die allgemeine Wartezeit. Dazu gehören typischerweise Zahnbehandlungen und Zahnersatz, Entbindung und Schwangerschaftsleistungen sowie teilweise Psychotherapie oder bestimmte Vorsorgeuntersuchungen.

Wie lange die einzelnen Wartezeiten genau dauern, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab. Die Spannen unterscheiden sich zum Teil deutlich, deshalb lohnt sich vor Vertragsabschluss immer ein Blick ins Kleingedruckte oder ein kurzer Check mit einem unabhängigen Berater.

Warum verlangen Versicherer überhaupt Wartezeiten?

Aus Sicht der Versicherer sollen Wartezeiten verhindern, dass jemand erst dann eine Versicherung abschließt, wenn eine teure Behandlung ohnehin schon feststeht, etwa eine geplante Geburt oder eine Zahnbehandlung. Ohne Wartezeit könnte sich sonst kaum kalkulieren lassen, welches Risiko tatsächlich versichert wird. Für dich als Versicherten bedeutet das vor allem eins: Je früher du deine internationale Krankenversicherung abschließt, bevor ein konkreter Bedarf entsteht, desto unproblematischer laufen die Wartezeiten im Hintergrund einfach mit.

Ein wichtiger Unterschied zur deutschen privaten Krankenversicherung

An dieser Stelle lohnt sich eine Klarstellung, weil hier häufig ein Missverständnis entsteht. Wer aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung in eine deutsche private Krankenvollversicherung wechselt, kann sich nach deutschem Recht die Vorversicherungszeit auf die Wartezeit anrechnen lassen. Das regelt § 197 des Versicherungsvertragsgesetzes, gilt aber ausdrücklich nur für diesen Fall, also den Wechsel innerhalb des deutschen Krankenversicherungssystems.

Für eine internationale Krankenversicherung, die dich als Expat außerhalb Deutschlands absichert, gilt dieses Gesetz nicht. Diese Verträge unterliegen dem Recht des jeweiligen Versicherers und dessen eigenen Versicherungsbedingungen, nicht dem deutschen Krankenversicherungsrecht. Eine gesetzliche Vorversicherung in Deutschland wird deshalb bei internationalen Tarifen in aller Regel nicht automatisch angerechnet. Die Wartezeit läuft mit Beginn des neuen Vertrags grundsätzlich neu, unabhängig davon, wie lange und wo du vorher versichert warst.

Wie du die Auswirkungen von Wartezeiten in der Praxis gering hältst

Da sich eine feste Wartezeit bei internationalen Tarifen in der Regel nicht anrechnen lässt, bleiben vor allem organisatorische Stellschrauben.

  • Frühzeitiger Abschluss: Wenn du weißt, dass du auswandern wirst, lohnt es sich, die Versicherung schon vor der Abreise abzuschließen und nicht erst am Zielort. So ist die Wartezeit bereits abgelaufen, wenn du am neuen Wohnort ankommst.
  • Timing bei planbaren Leistungen: Steht eine Schwangerschaft oder eine größere Zahnbehandlung schon absehbar bevor, macht es einen spürbaren Unterschied, ob der Vertrag Monate vorher oder erst kurz davor beginnt. Je früher der Vertragsstart, desto eher ist die besondere Wartezeit für diese Leistung bereits verstrichen.
  • Tarifvergleich: Nicht jeder Versicherer legt Wartezeiten gleich lang fest, und nicht jeder Tarif verlangt sie für dieselben Leistungen. Ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnt sich deshalb nicht nur beim Preis, sondern auch bei diesem Punkt.
  • Gesundheitsfragen korrekt beantworten: Wartezeiten und Gesundheitsfragen sind zwei getrennte Themen, hängen aber im Ergebnis zusammen. Wer die Gesundheitsfragen beim Abschluss vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet, sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz später nicht wegen einer Anzeigepflichtverletzung infrage gestellt wird.

Worauf du im Kleingedruckten achten solltest

Wartezeiten stehen selten prominent auf der ersten Seite eines Angebots, sondern meist etwas versteckt in den Versicherungsbedingungen. Es lohnt sich, gezielt danach zu suchen, statt sie zu überlesen. Achte dabei besonders auf drei Punkte.

  • Beginn der Wartezeit: In der Regel startet sie mit dem Versicherungsbeginn, nicht erst mit der Unterschrift oder der ersten Beitragszahlung. Ein genauer Blick auf das Datum lohnt sich trotzdem.
  • Welche Leistungen konkret betroffen sind: Nicht jeder Tarif legt die besonderen Wartezeiten für dieselben Leistungen fest. Bei manchen Anbietern gilt sie beispielsweise nur für Schwangerschaft, Zahnersatz und Sehhilfen, bei anderen zusätzlich für weitere Bereiche. Ein genauer Blick in die jeweiligen Tarifbedingungen zeigt, was in deinem Fall wirklich betroffen ist.
  • Ausnahmen und Sonderregeln: Manche Tarife verzichten bei bestimmten Personengruppen, etwa bei Neugeborenen innerhalb einer bereits versicherten Familie, ganz auf Wartezeiten. Das ist aber nicht selbstverständlich und lohnt eine gezielte Nachfrage beim jeweiligen Versicherer.

Wer sich hier unsicher ist, muss die Bedingungen nicht allein durchforsten. Genau das ist einer der Punkte, bei denen sich eine unabhängige Beratung auszahlt, weil dort mehrere Tarife nebeneinander verglichen werden und nicht nur das Angebot eines einzelnen Versicherers.

Was passiert bei einem Wechsel des Versicherers?

Ein Wechsel der internationalen Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich, zum Beispiel wenn sich Leistungen, Beiträge oder der Service nicht mehr passend anfühlen. Dabei gilt jedoch: Ein neuer Versicherer prüft den Antrag in der Regel wie einen Neuabschluss, mit eigenen Gesundheitsfragen und eigenen Wartezeiten. Ob bereits bei der alten Versicherung abgelaufene Wartezeiten anerkannt werden, ist keine gesetzliche Selbstverständlichkeit wie beim innerdeutschen PKV-Wechsel, sondern hängt von der Kulanz und den Bedingungen des neuen Versicherers im Einzelfall ab. Wenn eine wartezeitrelevante Behandlung ansteht, lohnt sich deshalb vor einem Wechsel unbedingt die Rückfrage, wie der neue Versicherer damit umgeht.

Anders sieht es bei einer reinen Übertragung des Maklermandats an einen neuen Betreuer aus, wenn sich Tarif und Versicherer nicht ändern. Hier findet gar kein neuer Vertragsabschluss statt, der bestehende Vertrag läuft einfach unverändert mit denselben, längst abgelaufenen Wartezeiten weiter, nur mit einem neuen Ansprechpartner an deiner Seite.

Häufige Fragen

Gilt die Wartezeit auch für Notfälle?
Nein. Unfälle und akute medizinische Notfälle werden bei den allermeisten Tarifen unabhängig von Wartezeiten ab dem ersten Vertragstag abgedeckt.

Wird meine gesetzliche Krankenversicherung auf die Wartezeit angerechnet?
Nein. Die Anrechnung von Vorversicherungszeiten nach § 197 VVG gilt nur beim Wechsel innerhalb des deutschen Krankenversicherungssystems, also von der gesetzlichen in eine deutsche private Krankenvollversicherung. Bei einer internationalen Krankenversicherung greift dieses deutsche Gesetz nicht, hier gelten die Bedingungen des jeweiligen Versicherers, und eine gesetzliche Vorversicherung wird in aller Regel nicht automatisch angerechnet.

Kann ich die Wartezeit komplett umgehen?
Nicht automatisch durch eine Vorversicherung, wie oben beschrieben. Die zuverlässigste Methode ist ein frühzeitiger Abschluss, also die Versicherung schon vor dem Umzug oder deutlich vor einer geplanten Behandlung abzuschließen, sodass die Wartezeit bereits verstrichen ist, wenn du die Leistung tatsächlich brauchst.

Sind Wartezeiten bei allen Versicherern gleich lang?
Nein, die Fristen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif zum Teil deutlich. Deshalb lohnt sich ein Vergleich, bevor du dich festlegst.

Was passiert, wenn ich während der Wartezeit krank werde?
Für Leistungen, die noch unter die Wartezeit fallen, übernimmt der Versicherer die Kosten erst nach Ablauf dieser Frist. Notfälle sind davon ausgenommen und werden sofort übernommen.

Dein nächster Schritt

Wartezeiten sind kein Grund zur Sorge, aber ein Detail, das du vor dem Abschluss kennen solltest, besonders wenn eine Behandlung, eine Schwangerschaft oder ein Zahnarzttermin bereits absehbar ist. Wir vergleichen für dich unabhängig über 19 Tarife von fünf Versicherern und sagen dir genau, wo welche Wartezeiten gelten und wie du deinen Vertragsstart in deiner Situation am besten timst. Die Beratung ist für dich kostenlos, denn die Courtage zahlt der Versicherer, nicht du. Schreib uns einfach per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Wir sind vor Ort in Dubai, persönlich erreichbar und kein Callcenter.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Leistungen, Wartezeiten und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

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